Nutzungskonzept

Die Rekonstruktion von St. Marien erfolgt auf der Grundlage eines im Jahre 1974 zwischen dem Eigentümer, Evangelische Kirchengemeinde, und dem Nutzer, Stadt Frankfurt (Oder), abgeschlossenen Pachtvertrages. Im Pachtvertrag heißt es:

»Der Nutzer (will St. Marien) in Zukunft für allgemein gesellschaftliche Zwecke herrichten, … ihre Nutzung (ist) auch durch alle Bürger möglich …«

Ein im Jahre 1993 erarbeitetes Stiftungskonzept beinhaltete das Wiedererstehen von St. Marien unter Sinnbewahrung des Bauwerkes sowie die Entfaltung des europäischen und ökumenischen Verständigungsprozesses vor Ort durch kulturelle Angebote. Wenn auch die angestrebte Stiftung in dieser Form nicht realisiert werden konnte, wurde der Prozeß der Wiedergewinnung in bemerkenswerten Schritten fortgesetzt. Nicht zuletzt die Rückkehr der drei mittelalterlichen Chorfenster und ihr Wiedereinbau ab 2005 prägen den Ort.

Gemeinsames Ziel von Nutzer und Eigentümer muss es deshalb sein, ein Nutzungskonzept zu erstellen, das der Bedeutung des Bauwerkes nach Form und Inhalt entspricht.

Die zur Revitalisierung der St. Marien Kirche vorgenommenen Schritte haben ein sozio-kulturelles Zentrum zum Ziel.

Gottesdienstliche Veranstaltungen sollen in ihrer Art geeignet sein, einen kulturellen Anreiz zum Besuch der St. Marien Kirche zu bieten und damit Raum und Ausstattung dem Besucher zu erschließen.